Gegen 0:20 Uhr ging in der Landeswarnzentrale der Notruf ein, dass ein Maibaum auf der Hauptstraße in der Nähe der Kirche umzubrechen droht.
Die Feuerwehr Sieghartskirchen wurde daraufhin alarmiert und rückte unverzüglich aus. In Sieghartskirchen gibt es keine Hauptstraße, aber die Ortsangabe ließ auf einen Maibaum beim Gasthaus gegenüber dem Kirchenplatz schließen. Dieses Jahr ist jedoch an dieser Stelle kein Maibaum aufgestellt worden. Es wurden daher alle übrigen Maibäume in Sieghartskirchen kontrolliert. Keiner der Bäume drohte umzustürzen.
Daher konnte festgestellt werden, dass der Anruf ein mutwilliger Täuschungsalarm war. Es ist nicht nur ärgerlich, dass freiwillige Einsatzkräfte unnötigerweise um Mitternacht aus dem Schlaf gerissen werden, sondern diese Handlung stellt auch eine strafbare Handlung nach dem "Bundesgesetz vom 24. Mai 1929 gegen den Mißbrauch von Notzeichen. StF: BGBl. Nr. 181/1929" dar.
Eingesetzte Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Sieghartskirchen: